Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweis geben

Sie wollen einen Hinweis entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geben?

Wichtiger Hinweis vorab:

1. Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt worden sein.

2. Es muss sich dabei um einen Verstoß handeln, der bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber aufgetreten ist oder bei einer anderen Stelle, zu der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine Beziehung haben oder hatten. Bitte beachten Sie, dass Informationen über privates Fehlverhalten nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen.

Trifft vorstehendes zu? Dann nutzen Sie gerne untenstehendes Formular.

Die dort gemachten Angaben werden über eine gesicherte https-Verbindung zu uns übertragen. Alle Hinweise unterliegen unserer Verschwiegenheitspflicht und werden ausschließlich im Rahmen des von dem Gesetz vorgegebenen Ablaufs bearbeitet und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Hinweisgeberschutzgesetz sowie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Alternativ zu diesem untenstehenden Formular (welches wir bevorzugt zu nutzen bitten), können Sie natürlich auch einfach per E-Mail (), Telefon (0151 18544948) oder nach Vereinbarung persönlich den entsprechenden Hinweis weitergeben.

Hinweise, die nicht im Zusammenhang mit unserem Unternehmen bzw. Beschäftigungsgeber stehen, bei dem wir als interne Meldestelle dienen, können wir nicht entgegennehmen. Solche Hinweise werden daher auch nicht bearbeitet.

Bitte geben Sie den Unternehmensnamen idealerweise so ein, wie dieser auch im Handelsregister o.ä. eingetragen ist, damit wir eindeutig feststellen können, welches Unternehmen, für welche wir interne Meldestelle sind, betroffen ist. Sollten wir keine vertragliche Beziehung mit dem von Ihnen genannten Unternehmen haben, können wir den Hinweis nicht bearbeiten.

(Leer lassen, falls der Hinweis anonym gegeben werden soll)

Um Sie über den Fortgang der Bearbeitung des Hinweises entsprechend dem HinSchG informiert zu halten, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie diese nicht angeben, dann können wir Ihnen keine Bestätigung per E-Mail zukommen lassen. Falls Sie stattdessen eine Kommnunikation per Post wünschen, geben Sie bitte innerhalb des Hinweisfeldes Ihre Anschrift an und lassen Sie das E-Mail-Feld dann leer.

(Pflichtfeld)

Bitte beschreiben Sie uns genau, was passiert ist. Nennen Sie uns auch den Ort und die Zeit, wann es passiert ist. Wenn Sie wissen, welches Gesetz Ihrer Meinung nach verletzt wurde, teilen Sie uns das bitte mit. Wenn Sie lieber anonym bleiben möchten, achten Sie darauf, keine persönlichen Informationen preiszugeben. In diesem Fall sollten Sie auch keine Informationen teilen, die Rückschlüsse auf Sie zulassen, wie zum Beispiel Ihre Beziehung zu den beteiligten Personen.

(Pflichtfeld)

Bitte erklären Sie, wie Ihre berufliche Tätigkeit mit dem Verstoß, den Sie melden möchten, in Verbindung steht. Der Verstoß sollte entweder bei Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber oder bei einer anderen beruflich relevanten Stelle passiert sein.


Ihre eingegebenen personenbezogenen Daten und Hinweise werden nur genutzt um Ihre Anfrage bzw. Ihren Hinweis gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz zu bearbeiten und selbstverständlich vertraulich behandelt. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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Öffnungszeiten

Restaurant: Cloud7
Montag – Samstag ab 06:30 Uhr
Sonn- und Feiertag ab 08:00 Uhr

Parkhotel:
Rezeption bis 22:00 Uhr besetzt

Biergarten:

  geöffnet ab März bei schönem Wetter

 

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