Hinweis geben
Sie wollen einen Hinweis entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) geben?
Wichtiger Hinweis vorab:
1. Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt worden sein.
2. Es muss sich dabei um einen Verstoß handeln, der bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber aufgetreten ist oder bei einer anderen Stelle, zu der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine Beziehung haben oder hatten. Bitte beachten Sie, dass Informationen über privates Fehlverhalten nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen.
Trifft vorstehendes zu? Dann nutzen Sie gerne untenstehendes Formular.
Die dort gemachten Angaben werden über eine gesicherte https-Verbindung zu uns übertragen. Alle Hinweise unterliegen unserer Verschwiegenheitspflicht und werden ausschließlich im Rahmen des von dem Gesetz vorgegebenen Ablaufs bearbeitet und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Hinweisgeberschutzgesetz sowie in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Alternativ zu diesem untenstehenden Formular (welches wir bevorzugt zu nutzen bitten), können Sie natürlich auch einfach per E-Mail (), Telefon (0151 18544948) oder nach Vereinbarung persönlich den entsprechenden Hinweis weitergeben.
Hinweise, die nicht im Zusammenhang mit unserem Unternehmen bzw. Beschäftigungsgeber stehen, bei dem wir als interne Meldestelle dienen, können wir nicht entgegennehmen. Solche Hinweise werden daher auch nicht bearbeitet.