AGB - Heiner's
Allgemeine Geschäftsbedigungen Heiner's Hotel und Gastronomie GmbH
Bereich Veranstaltungen - Stand 17.01.2023
§ 1 Anwendungsbereich
1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Heiner`s Hotel und Gastronomie GmbH (kurz: Heiner`s) und ihren Kunden anlässlich der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten, der Organisation von kulturellen, sportlichen und sonstigen Programmen und Veranstaltungen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
2) Heiner`s widerspricht ausdrücklich der Geltung etwaiger vom Kunden verwendeter AGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, mit der ausschließlichen Geltung der AGB von Heiner´s einverstanden zu sein.
3) Diese AGB gelten im kaufmännischen Rechtsverkehr auch für alle zukünftigen Geschäfte; dies gilt auch dann, wenn eine solche Geltung der AGB nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurde bzw. das Heiner`s nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen hat.
§ 2 Vertragsschluss
1) Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande, wenn Heiner´s den Antrag des Kunden annimmt oder wenn der Kunde ein Angebot von Heiner´s schriftlich bestätigt. Heiner´s steht es frei, das Angebot des Kunden in Textform zu bestätigen.
2) Vertragspartner sind Heiner´s und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern Heiner´s eine entsprechende ausdrückliche und gesonderte Erklärung des Dritten vorliegt. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, sämtliche buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
§ 3 Nutzung
1) Das Mitbringen von Speisen, Getränken, Blumen und Einrichtungsgegenständen durch den Kunden zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit Heiner´s. In allen Fällen wird ein Korkgeld und/oder sonstiger Ausgleich zzgl. eines Bedienungsanteils zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
2) Die Nutzung der Hoteleinrichtungen ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten werden am Eingang der jeweiligen Hoteleinrichtung ausgehängt. Das Heiner´s behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund von Umbauarbeiten oder Hotelveranstaltungen oder wenn eine Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
3) Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsräume, Flächen oder Vitrinen sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten und Flächen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Heiner´s.
§ 4 Preise, Zahlung
1) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Heiner´s zu bezahlen. Für Dienstleistungen nach 24 Uhr im Rahmen von Veranstaltungen ist Heiner´s berechtigt, für die Bereitstellung von Mitarbeitern eine Servicepauschale von 200,00 € pro angefangener Stunde zu berechnen. Ausgenommen davon sind Pauschalen, in denen die Personalkosten bereits inkludiert sind.
2) Die vereinbarten Preise schließen die Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe ein, soweit nicht eine anderslautende Vereinbarung schriftlich getroffen wird. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von Heiner´s allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis und/oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann Heiner´s den vereinbarten Preis angemessen anheben, höchstens jedoch um 10 %.
3) Rechnungen von Heiner´s sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist Heiner´s berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % p.a. zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, Heiner´s der eines höheren Schadens vorbehalten.
4) In sämtlichen Preisen sind mit Ausnahme der gesetzlichen MwSt. etwaige zu entrichtende öffentliche Abgaben (z.B. Kulturförderabgaben, GEMA etc.) nicht enthalten; diese sind allein vom Kunden zu tragen und werden von Heiner`s gesondert in Rechnung gestellt.
5) Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen ist Heiner`s berechtigt, vom Kunden vor Leistungserbringung eine Vorauszahlung zu verlangen.
6) Der Kunde hat den korrekten Namen bzw. die korrekte Bezeichnung des Rechnungsempfängers bei Auftrag der Dienstleistung gegenüber Heiner´s bekanntzugeben.
7) Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Forderungen oder Ansprüche gegen Heiner`s mit der geschuldeten Vergütung für dessen Leistungen aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen und Ansprüche wurden rechtskräftig festgestellt oder sind unbestritten; Zurückbehaltungsrechte an der geschuldeten Vergütung stehen dem Kunden nur zu, soweit das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis mit Heiner´s beruht.
8) Der Kunde erkennt an, im Falle des Zahlungsverzugs insbesondere Mahnkosten von pauschal 10,00 € pro Mahnung und Inkassokosten (z.B. im Zusammenhang mit Auskünften bei der Creditreform, Beauftragung eines Inkassounternehmens bzw. Rechtsanwalts zwecks Geltendmachung und Durchsetzung der Forderung) zu schulden.
§ 5 Rücktritt Heiner´s
1) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Heiner´s gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Heiner´s zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2) Ferner ist Heiner´s berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, was beispielsweise bei folgenden Fallgestaltungen der Fall ist:
- Höhere Gewalt oder andere von Heiner´s nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
- Beherbergungen sowie das Buchen von Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder des Veranstaltungszwecks,
- Heiner´s hat begründeten Anlass zur der Annahme, dass die Beherbergung und/oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Heiner´s in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Heiners zuzurechnen ist, oder ein Verstoß gegen § 3 Nr. 4 vorliegt
3) Heiner´s setzt den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis.
4) Bei berechtigtem Rücktritt von Heiner´s entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Etwaige Ansprüche nach § 10 bleiben unberührt.
§ 6 Stornierung durch den Kunden
1) Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
2) Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung durch den Kunden hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten, Grundlage dafür ist das Veranstaltungsvolumen:
- Kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung bis einschließlich 90 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums Heiner´s zugeht.
- Schadensersatz in Höhe von 50% des Wertes der stornierten bzw. reduzierten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 89 und 30 Tagen vor Beginn des Leistungszeitraums Heiner´s zugeht.
- Schadensersatz in Höhe von 70% des Wertes der stornierten bzw. reduzierten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung zwischen 29 und 10 Tagen vor Beginn des Leistungszeitraums Heiner´s zugeht
- Schadensersatz in Höhe von 90% des Wertes der stornierten bzw. reduzierten Leistungen, wenn die schriftliche Stornierung bzw. Reduzierung weniger als 10 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums Heiner´s zugeht.
3) Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel:
„Speisen-/Menüpreis Bankett x Personenzahl“
War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird der Speisenpreis bzw. das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu Grunde gelegt.
4) Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise.
5) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Heiner´s kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die vorgenannte Stornierungspauschale entstanden ist. Heiner´s steht der Nachweis eines höheren Schadens als die vorgenannte Stornierungspauschale frei.
§ 7 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1) Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Heiner´s mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Heiner´s. Ohne entsprechende Zustimmung von Heiner´s erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vereinbarten Teilnehmerzahl unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen.
2) Bei einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3) Heiner´s ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl später als sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10 % nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten Räume getauscht werden.
4) Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Heiner´s die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann Heiner´s zusätzliche Kosten für das Vorhalten von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen.
5) Heiner´s kann dem Kunden andere als die ursprünglich gebuchten Veranstaltungsräume zuweisen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist, insbesondere, wenn dringende Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen oder die ursprünglich gebuchten Räume anderweitig benötigt werden und die alternativ zugewiesenen Räume den ursprünglich gebuchten in Kapazität und Ausstattung vergleichbar, zumindest aber für die vom Kunden geplante Veranstaltung gleichermaßen geeignet sind. Heiner´s wird den Kunden von einer Änderung der Veranstaltungsräume unverzüglich in Kenntnis setzen.
§ 8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1) Soweit Heiner´s für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen sowie Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Heiner´s von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2) Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von Heiner´s bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Der Kunde haftet für durch die Verwendung seiner Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Heiner´s, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich von Heiner´s fallen.
§ 9 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände
1) Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen.
2) Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstelung und Anbringung von Gegenständen an Wänden untersagt. Entsprechende Plakatständer oder DekorWände stellt Heiner´s zur Verfügung oder dürfen selbst mitgebracht werden.
3) Mitgebrachten Aufstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende des Aufenthalts und/oder der Veranstaltung unverzüglich vom Kunden zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf Heiner´s die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Heiner´s für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, Heiner´s der eines höheren Schadens vorbehalten. Die erforderliche Entsorgung von zurückgebliebenem Material erfolgt ebenfalls zulasten des Kunden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und in die Räume von Heiner´s gebracht worden sind.
§ 10 Haftung von Heiner´s
1) Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, Heiner´s ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2) Ist der Kunde zugleich Beherbergungsgast, haftet Heiner´s für eingebrachte Sachen nach den Paragraphen 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf das hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch EUR 3.500,00 € bzw. für Geld- und Wertgegenstände 800,00 € beschränkt.
§ 11 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für Schäden am Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Heiner´s ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.
§ 12 Schlussbestimmungen
1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Gelsenkirchen.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Gelsenkirchen als Sitz von Heiner´s. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls Gelsenkirchen als Sitz von Heiner´s.
4) Es gilt deutsches Recht.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedigungen Heiner's Hotel und Gastronomie GmbH
für Hotelaufnahme - Stand 17.01.2023
I. Geltungsbereich
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Heiner’s Parkhotels zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss; Hinweispflicht
1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Heiner’s zustande. Heiner’s steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, das Heiner’s unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Heiner’s in der Öffentlichkeit zu gefährden.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Heiner’s beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung vom Heiner’s verauslagt wird.
2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3. Das Heiner’s kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5 € zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann das Heiner’s stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
6. Das Heiner’s ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Heiner’s berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Das Heiner’s ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.
9.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung vom Heiner’s aufrechnen oder verrechnen.
IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Heiner’s
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit uns geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Heiner’s der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber Heiner’s in Textform ausübt.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, und stimmt das Heiner’s einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Heiner’s den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt von Heiner‘s, nicht genehmigte Veranstaltungen
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Heiner’s bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
2.
Ferner ist das Heiner’s berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
Das Heiner’s begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Heiner’s in der Öffentlichkeit gefährden kann.
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,
ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Heiner’s gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
3. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Heiner’s unterbinden bzw. abbrechen.
4. Der berechtigte Rücktritt vom Heiner’s oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch vom Heiner’s gegen den Kunden bestehen, so kann Heiner’s den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 2 bis 5 gelten in diesem Fall entsprechend.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Zimmer dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Heiner’s spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit Heiner’s vereinbart werden.
4. Sollte der Kunde das Zimmer über 11 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit Heiner’s dazu getroffen zu haben, kann Heiner’s aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen (mindestens aber das Entgelt gemäß vorstehender Nr. 3), ab 18 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Heiner’s kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung von Heiner‘s
1.
Heiner’s haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Heiner’s für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Maritim beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Heiner’s beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Heiner’s steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Heiner’s auftreten, wird Heiner’s bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Heiner’s rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet Heiner’s dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als 500 € oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 1.500 € einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit Heiner’s zu treffen.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Heiner’s bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung von Heiner’s gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
4. Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von Heiner’s besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Heiner’s nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind Heiner’s unverzüglich anzuzeigen.
5. Weckaufträge werden von Heiner’s mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Heiner’s übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung von Heiner’s gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4. Heiner’s nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.